BGBl. II Nr. 180/2018
Pannenstreifenfreigabe-Verordnung A 4
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Freigabe des Pannenstreifens auf einem Abschnitt der A 4 Ost Autobahn (Pannenstreifenfreigabe-Verordnung A 4)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Als Strecke, auf der das zeitweilige Befahren des Pannenstreifens erlaubt werden darf, wird der Abschnitt zwischen km 4,16 und km 7,43 der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze der A 4 Ost Autobahn festgelegt.