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BGBl. II Nr. 181/2018

kundgemacht 16.07.2018 RIS↗
Festlegung des Ausmaßes der Lehrverpflichtung an der zweijährigen Forstfachschule und Aufhebung der 5. Land- und forstwirtschaftlichen Lehrverpflichtungs-Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der das Ausmaß der Lehrverpflichtung an der zweijährigen Forstfachschule festgelegt und die 5. Land- und forstwirtschaftliche Lehrverpflichtungs-Verordnung aufgehoben wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 181/2018× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Ausmaß der Lehrverpflichtung an der zweijährigen Forstfachschule neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 17.07.2018 · idF BGBl. II Nr. 181/2018 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Die in der Anlage zu Artikel eins, der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der der Lehrplan der zweijährigen Forstfachschule erlassen wird, die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit welcher ein Lehrplan für die Forstfachschule erlassen wird, aufgehoben wird und die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung betreffend den Lehrplan der zweijährigen Forstfachschule geändert wird und die Lehrpläne für den Religionsunterricht bekanntgemacht werden, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 232 aus 2017,, genannten Unterrichtsgegenstände werden, soweit sie nicht in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes erfasst sind, in die in der Anlage angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingestuft.