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BGBl. II Nr. 184/2018

kundgemacht 23.07.2018 RIS↗
Weinrechts-Sammelnovelle 2018
Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus mit der die Weinbezeichnungsverordnung geändert wird, eine Großlagenverordnung 2018, eine Rebsortenverordnung 2018 sowie eine Vorführgemeindenverordnung 2018 erlassen werden, und die DAC-Verordnungen „Leithaberg“, Mittelburgenland, Neusiedlersee und Weinviertel, Wiener Gemischter Satz sowie die Verordnung zur Durchführung des gemeinschaftlichen Genehmigungssystems für Rebpflanzungen, die Obstweinverordnung und die Sektbezeichnungsverordnung geändert werden (Weinrechts-Sammelnovelle 2018)
Kundmachung BGBl. II Nr. 184/2018× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Vorführgemeinden-Verordnung 2018 neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 24.07.2018 · idF BGBl. II Nr. 184/2018 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Zum Zwecke der Prüfung des Lesegutes von Prädikatsweinen auf Qualität und Menge durch den Mostwäger werden in der Anlage, aufgeschlüsselt in die Weinbaugebiete Burgenland und Niederösterreich, die Gemeinden in denen ein größerer Anfall an diesem Lesegut zu erwarten ist, als Vorführgemeinden bestimmt. In allen anderen Gemeinden ist die Lesegutkontrolle bei der Lese oder in der Betriebsstätte zu ermöglichen.