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BGBl. II Nr. 217/2018

kundgemacht 29.08.2018 RIS↗
Frauenförderungsplan BMEIA
Verordnung der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (Frauenförderungsplan BMEIA)
Kundmachung BGBl. II Nr. 217/2018× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan BMEIA neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.09.2018 · idF BGBl. II Nr. 217/2018 § 1↗RIS↗

1. Abschnitt
Personelle Maßnahmen

Ziele des Frauenförderungsplanes

Paragraph eins,

Ziele des Frauenförderungsplanes:

  1. Ziffer eins
    Vorgaben und Maßnahmen, damit in Entsprechung der Paragraphen 11 f, f, B-GlBG der Anteil der weiblichen Bediensteten in allen Besoldungsgruppen, Entlohnungsschemata, Verwendungs- und Entlohnungsgruppen sowie an allen einer jeweiligen Funktionsgruppe zugeordneten Arbeitsplätzen ein Ausmaß von mindestens 50% erreicht wird bzw. der erreichte Anteil von 50% erhalten bleibt.
  2. Ziffer 2
    Die Anhebung des Frauenanteils in Führungspositionen sowie bei der Vertretung/ Entsendung in leitende Positionen in EU-Gremien und internationalen Organisationen.
  3. Ziffer 3
    Die gleichberechtigte Repräsentanz der Frauen in allen Entscheidungsstrukturen, Beratungsgremien, Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgruppen und ähnlichen Arbeitsgruppen.
  4. Ziffer 4
    Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei Frauen und Männern.