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BGBl. II Nr. 217/2018

kundgemacht 29.08.2018 RIS↗
Frauenförderungsplan BMEIA
Verordnung der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (Frauenförderungsplan BMEIA)
Kundmachung BGBl. II Nr. 217/2018× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Frauenförderungsplan BMEIA neu § 0↗RIS↗
§ 10neu
in Kraft ab 01.09.2018 · idF BGBl. II Nr. 217/2018 § 10↗RIS↗

Öffentlichkeitsarbeit

Paragraph 10,

  1. Absatz eins,Bei Informationsveranstaltungen, Berufs- und Studieninformationsmessen, an denen das BMEIA teilnimmt, sowie bei der Selbstpräsentation des BMEIA im Internet werden insbesondere Frauen zu einer Bewerbung für den Auswärtigen Dienst eingeladen.
  2. Absatz 2,In einschlägigen Publikationen des Ressorts, insbesondere in digitalen Medien, wird Fragen der Gleichbehandlung entsprechend Raum gegeben.