BGBl. II Nr. 217/2018
Frauenförderungsplan BMEIA
Verordnung der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (Frauenförderungsplan BMEIA)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 23neu
Verweisung auf andere Bundesgesetze
Paragraph 23,
Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen von Bundesgesetzen verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.