BGBl. II Nr. 283/2018
Override-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die Nichtanwendung einer Rechnungslegungsvorschrift des Unternehmensgesetzbuches (Override-Verordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Anhangangabe
Paragraph 4,
Im Anhang ist anzugeben, für welchen Betrag und welchen Verteilungszeitraum von der in Paragraph 2, genannten Verteilung Gebrauch gemacht wurde.