BGBl. II Nr. 300/2018
Schulreifeverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die näheren Festlegungen betreffend das Vorliegen der Schulreife (Schulreifeverordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Sprachliche Kompetenz
Paragraph 3,
Für die Überprüfung der sprachlichen Kompetenz sind ein altersgemäßes Sprachverständnis sowie eine altersgemäße sprachliche Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.