BGBl. II Nr. 60/2018
Verbraucherzahlungskonto-Diensteverordnung – VZKDV
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste im Sinne des Verbraucherzahlungskontogesetzes (Verbraucherzahlungskonto-Diensteverordnung – VZKDV)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Repräsentativste mit einem Zahlungskonto verbundene Dienste
Paragraph 3,
Die repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste ergeben sich aus der in der Anlage enthaltenen Liste.