BGBl. III Nr. 136/2018
Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen
Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 46neu
ARTIKEL 46
Verwahrer
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen ist Verwahrer dieses Protokolls.