Artikel römisch fünf einschließlich der dazugehörigen Anmerkungen und ergänzenden Bestimmungen;
BGBl. III Nr. 137/2018
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 13neu
Artikel 13
Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des GATT 1994
Die folgenden Artikel des GATT 1994 sind Bestandteil dieses Abkommens und finden im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien sinngemäß Anwendung:
- Litera a
- Litera bArtikel römisch sieben Absätze 1, 2, 3, Absatz 4 Buchstaben a, b und d und Absatz 5 einschließlich der dazugehörigen Anmerkungen und ergänzenden Bestimmungen und des WTO-Übereinkommens zur Durchführung des Artikels römisch sieben des GATT 1994;
- Litera cArtikel römisch acht einschließlich der dazugehörigen Anmerkungen und ergänzenden Bestimmungen;
- Litera dArtikel römisch neun;
- Litera eArtikel römisch zehn.