Absatz eins,Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten vorbehaltlich der in diesem Artikel enthaltenen Ausnahmen. Unter der Voraussetzung, dass Maßnahmen nicht in einer Weise angewendet werden, die ein Mittel zu willkürlicher oder nicht zu rechtfertigender Diskriminierung zwischen Ländern, in denen gleiche Bedingungen herrschen, oder eine verdeckte Beschränkung für den Handel mit Dienstleistungen darstellen würde, darf dieser Abschnitt nicht dahingehend ausgelegt werden, dass er die Annahme oder Durchsetzung von Maßnahmen einer Vertragspartei verhindert,
- Litera adie erforderlich sind, um die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Moral zu schützen oder die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten;
- Litera bdie erforderlich sind, um das Leben oder die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen zu schützen;
- Litera cdie erforderlich sind, um die Einhaltung von Gesetzen oder sonstigen Vorschriften zu gewährleisten, die nicht im Widerspruch zu diesem Abschnitt stehen, einschließlich solcher
- Litera izur Verhinderung irreführender und betrügerischer Geschäftspraktiken oder zur Behandlung der Folgen einer Nichterfüllung von Dienstleistungsverträgen;
- Sub-Litera, i, izum Schutz der Privatsphäre des Einzelnen bei der Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten und zum Schutz der Vertraulichkeit persönlicher Aufzeichnungen und Konten;
- iiizur Gewährleistung der Sicherheit;
- Litera ddie nicht mit den Zielen des Artikels 25 vereinbar sind, vorausgesetzt, das Ziel der unterschiedlichen Behandlung besteht darin, eine wirksame oder gerechte Festsetzung oder Erhebung direkter Steuern in Bezug auf Dienstleistungen oder Dienstleistungserbringer der anderen Vertragspartei zu gewährleisten;
- Litera edie nicht mit den Zielen des Artikels 25 vereinbar sind, vorausgesetzt, das Ziel der unterschiedlichen Behandlung besteht darin, im Einklang mit den steuerrechtlichen Bestimmungen der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und mit sonstigen steuerrechtlichen Regelungen oder dem internen Steuerrecht Steuerumgehung und Steuerhinterziehung zu verhindern.