Absatz eins,Die Vertragsparteien können vorsehen, dass ihre Beschaffungsstellen Verhandlungen führen
- Litera aim Zusammenhang mit Beschaffungen, bei denen sie diese Absicht in der Ausschreibungsbekanntmachung angekündigt haben, oder
- Litera bin Fällen, in denen die Bewertung ergibt, dass offensichtlich kein Angebot nach den in den Bekanntmachungen oder Ausschreibungsunterlagen angegebenen Bewertungskriterien eindeutig das günstigste ist.