Absatz eins,Die Zusammenarbeit in diesem Bereich zielt darauf ab, die Umstrukturierung und Modernisierung der irakischen Industrie zu erleichtern, deren Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum zu fördern und Bedingungen zu schaffen, die eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit zwischen Unternehmen Iraks und der Union begünstigen.
BGBl. III Nr. 137/2018
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 87neu
Artikel 87
Industriepolitik und Politik betreffend kleine und mittlere Unternehmen
- Absatz 2,Die Zusammenarbeit hat Folgendes zum Gegenstand:
- Litera aFörderung einer umfassenden industriellen Strategie in Irak, die dem tatsächlichen aktuellen Stand der Industrieunternehmen im öffentlichen und privaten Sektor Rechnung trägt;
- Litera bErmutigung Iraks zur Umstrukturierung und Modernisierung seiner Industrie unter Bedingungen, die Umweltschutz, eine nachhaltige Entwicklung und Wirtschaftswachstum gewährleisten;
- Litera cFörderung günstiger Rahmenbedingungen für Privatinitiativen im industriellen Bereich, um die Produktion für den In- und Auslandsmarkt anzukurbeln und zu diversifizieren;
- Litera dFörderung günstiger Rahmenbedingungen für die Ankurbelung des Wachstums und die Diversifizierung der Industrieproduktion im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung;
- Litera eFörderung der Bereitstellung von Informationen, die für die Zusammenarbeit im industriellen Bereich nützlich sind;
- Litera fFörderung der Anwendung der unionsspezifischen und internationalen technischen Vorschriften, Normen und Konformitätsbewertungsverfahren zur Erleichterung der Integration Iraks in die Weltwirtschaft, Einrichtung eines regelmäßigen Austauschs zwischen den Standardisierungs- und Normungsstellen beider Seiten;
- Litera gSchaffung geeigneter Rahmenbedingungen für Industrieunternehmen;
- Litera hFörderung der Verbesserung der Informationshilfsdienste als wichtiger Faktor für das Wachstumspotenzial im Hinblick auf Unternehmenstätigkeit und Wirtschaftsentwicklung;
- Litera iAufbau von Beziehungen zwischen Industrieakteuren der Vertragsparteien (Unternehmen, Freiberufler, Branchen- und sonstige Wirtschaftsverbände, Arbeitnehmerorganisationen, usw.);
- Litera jFörderung gemeinsamer Industrieprojekte und Gründung von Joint Ventures und Informationsnetzwerken.
- Absatz 3,Die Vertragsparteien kommen unter Berücksichtigung ihrer Wirtschaftspolitik und ihrer wirtschaftlichen Ziele überein, die industriepolitische Zusammenarbeit in allen für geeignet erachteten Bereichen mit dem Ziel zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu verbessern.
- Absatz 4,Die Vertragsparteien
- Litera astreben die Entwicklung und Stärkung von KMU und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen KMU an;
- Litera bentwickeln die Unterstützung, die von Kleinstunternehmen und KMU in Bereichen wie Finanzierung, Fortbildung, Technologie und Marketing, Innovation und KMU-Gründung (z. B. Gründerzentren) sowie in anderen Entwicklungsbereichen benötigt wird;
- Litera cunterstützen die Tätigkeit von KMU durch geeignete Vernetzung und
- Litera derleichtern die Unternehmenszusammenarbeit durch Unterstützung einschlägiger Kooperationsaktivitäten von Privatunternehmen beider Seiten mit Hilfe geeigneter Verbindungen zwischen privatwirtschaftlichen Akteuren Iraks und der Union, um den Informationsfluss zu verbessern.