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BGBl. III Nr. 224/2018

kundgemacht 28.12.2018 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mazedonien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mazedonien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Kundmachung BGBl. III Nr. 224/2018× zu Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Mazedonien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Mazedonien) neu § 0↗RIS↗
Art. 15neu
in Kraft ab 01.01.2019 · idF BGBl. III Nr. 224/2018 Art. 15↗RIS↗

ARTIKEL 15

STREITBEILEGUNG

Jegliche Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden im Wege direkter Gespräche zwischen den Parteien oder auf diplomatischem Wege beigelegt.