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BGBl. III Nr. 77/2018

kundgemacht 14.05.2018 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Finnland über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Finnland über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Kundmachung BGBl. III Nr. 77/2018× zu Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland) neu § 0↗RIS↗
Art. 10neu
in Kraft ab 01.06.2018 · idF BGBl. III Nr. 77/2018 Art. 10↗RIS↗

ARTIKEL 10

SICHERHEITSZUSAMMENARBEIT

(1) Um dieses Abkommen umzusetzen, informieren die Nationalen Sicherheitsbehörden einander über ihre jeweils einschlägigen innerstaatlichen Gesetze und Verordnungen zum Schutz klassifizierter Informationen sowie über alle nachfolgenden Änderungen dieser.

(2) Um eine enge Zusammenarbeit bei der Umsetzung dieses Abkommens zu gewährleisten, konsultieren die zuständigen Sicherheitsbehörden einander. Sie stellen einander Informationen über innerstaatliche Sicherheitsstandards, Verfahren und Methoden zum Schutz von klassifizierten Informationen und alle diese betreffenden wesentlichen Änderungen zur Verfügung. Zu diesem Zweck können die zuständigen Sicherheitsbehörden einander besuchen.

(3) Die zuständigen Sicherheitsbehörden können einander auch besuchen, um die Umsetzung von Maßnahmen zu besprechen, die von einem Auftragnehmer zum Schutz klassifizierter Informationen, die in einem klassifizierten Vertrag enthalten sind, getroffen wurden.

(4) Auf Ersuchen unterstützen die zuständigen Sicherheitsbehörden einander gemäß den innerstaatlichen Gesetzen und Verordnungen in der Durchführung von Verfahren zur Ausstellung von Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen.

(5) Die Nationalen Sicherheitsbehörden informieren einander umgehend über Änderungen von unter dieses Abkommen fallenden Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen.