BGBl. III Nr. 84/2018
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über den Amtssitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über den Amtssitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
Änderungen durch diese Kundmachung
Amtssitz – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Österreich
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 27neu
Abschnitt 27
Die OSZE wird der Regierung eine Liste der unter die Bestimmungen dieses Artikels fallenden Personen übermitteln und diese nach Bedarf von Zeit zu Zeit revidieren.