die Gestaltung und Bestellung der Ausweiskarten,
BGBl. I Nr. 29/2019
Ziviltechnikergesetz 2019 – ZTG 2019
Bundesgesetz über Ziviltechniker (Ziviltechnikergesetz 2019 – ZTG 2019)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 70neu
Richtlinien für Ausweiskarten für die elektronischen Signaturen
Paragraph 70,
Die Bundeskammer der Ziviltechniker hat durch Verordnung nähere Regeln für die Ausstellung und die Ausgabe der Ausweiskarten für die elektronische Beurkundungssignatur und die elektronische Ziviltechnikersignatur einschließlich der Höhe und der Art der notwendigen Gebühren sowie die Überwachung der Rückstellungspflichten in Ansehung der Ausweiskarten zu erlassen. Die Richtlinien haben insbesondere Bestimmungen zu enthalten über
- Ziffer eins
- Ziffer 2die bei der Antragstellung zu erbringenden Nachweise und
- Ziffer 3die näheren Modalitäten der Ausgabe durch die Länderkammern.