BGBl. I Nr. 35/2019
Änderung des Schulorganisationsgesetzes, des Schulunterrichtsgesetzes, des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und des Privatschulgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Privatschulgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 82jneu
Übergangsrecht betreffend Deutschförderklassen im Schuljahr 2018/19
Paragraph 82 j,
Für Schülerinnen und Schüler, die im Sommersemester des Schuljahres 2018/19 eine Deutschförderklasse gemäß Paragraph 8 h, Absatz 2, des Schulorganisationsgesetzes besucht haben, gilt Paragraph 25, Absatz 5 c, zweiter Satz auch im Falle des Paragraph 18, Absatz 14, Ziffer 2, sinngemäß.