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BGBl. I Nr. 38/2019

kundgemacht 22.05.2019 RIS↗Parlament↗
Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetz 2019 – ZZRÄG 2019
Bundesgesetz, mit dem das Anerbengesetz, das Außerstreitgesetz, die Exekutionsordnung, das Gerichtsgebührengesetz, die Insolvenzordnung, das Kärntner Erbhöfegesetz 1990, das Tiroler Höfegesetz und das Rechtspflegergesetz geändert werden (Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetz 2019 – ZZRÄG 2019)
Kundmachung BGBl. I Nr. 38/2019× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Außerstreitgesetz (AußStrG) 4 § 0↗RIS↗
§ 81geändertÜberschrift
in Kraft 01.01.2005 – 22.05.2019 · idF BGBl. I Nr. 111/2003 · danach: BGBl. I Nr. 38/2019 § 81↗RIS↗
in Kraft ab 23.05.2019 · idF BGBl. I Nr. 38/2019 § 81↗RIS↗
II. Hauptstück
Verfahren in Ehe-, Kindschafts- und Sachwalterschaftsangelegenheiten Erwachsenenschutzangelegenheiten
1. Abschnitt
… 11 unveränderte Absätze
Abstammung
Anerkennung der Vaterschaft
§ 81.
(1) Über die Anerkennung der Vaterschaft und über damit zusammenhängende Erklärungen hat das Gericht eine Niederschrift aufzunehmen.
(2) Die Niederschrift über die Anerkennung hat zu enthalten
1. die ausdrückliche Anerkennung der Vaterschaft,
2. Vor- und Familiennamen, Tag und Ort der Geburt, Staatsangehörigkeit, Beruf, Anschrift und Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft des Anerkennenden sowie tunlichst einen Hinweis auf die Eintragung in dessen Geburtenbuch und
3. – soweit bekannt – Vor- und Familiennamen, Tag und Ort der Geburt, Staatsangehörigkeit, Beruf und Anschrift des Kindes und der Mutter sowie tunlichst einen Hinweis auf die Eintragung in deren Geburtenbuch.
(3) Das Gericht hat Ausfertigungen der von ihm beurkundeten Erklärungen oder der ihm zur Weiterleitung übergebenen beglaubigten Erklärungen der zuständigen Personenstandsbehörde zu übermitteln.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten für die Anerkennung der Mutterschaft entsprechend, soweit diese nach ausländischem Recht in Betracht kommt.
Schlagworte
Eheangelegenheit, Kindschaftsangelegenheit, Vorname, Name