zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen,
BGBl. I Nr. 41/2019
Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und Sozialhilfe-Statistikgesetz sowie Änderung des Integrationsgesetzes-IntG
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) und ein Bundesgesetz über die bundesweite Gesamtstatistik über Leistungen der Sozialhilfe (Sozialhilfe-Statistikgesetz) erlassen und das Bundesgesetz zur Integration rechtmäßig in Österreich aufhältiger Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft (Integrationsgesetz-IntG) geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Ziele
Paragraph eins,
Leistungen der Sozialhilfe aus öffentlichen Mitteln sollen
- Ziffer eins
- Ziffer 2integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen und
- Ziffer 3insbesondere die (Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitest möglich fördern.