Websites, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2019,
BGBl. I Nr. 59/2019
Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
Inkrafttreten
Paragraph 10,
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und ist anzuwenden auf
- Ziffer eins
- Ziffer 2Websites, die zu diesem Zeitpunkt bereits veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2020,
- Ziffer 3mobile Anwendungen ab dem 23. Juni 2021.