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BGBl. I Nr. 95/2019

kundgemacht 22.10.2019 RIS↗Parlament↗
Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 erlassen wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 95/2019× zu Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020×

Änderungen durch diese Kundmachung

Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2019 und 2020 neu § 0↗RIS↗
§ 3neu
in Kraft ab 23.10.2019 · idF BGBl. I Nr. 95/2019 § 3↗RIS↗

Anweisung der Mittel

Paragraph 3,

Die Mittel gemäß Paragraph eins, werden jeweils im Dezember 2019 und 2020 zur Anweisung gebracht.