Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2019 in Kraft.
BGBl. II Nr. 117/2019
Musiktherapie-Ausbildungsverordnung 2019 – Muth-AV 2019
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Kompetenzen, die im Rahmen der Ausbildung für die mitverantwortliche und eigenverantwortliche Berufsausübung der Musiktherapie erworben werden müssen einschließlich der Mindestanforderungen an die Ausbildungen (Musiktherapie-Ausbildungsverordnung 2019 – Muth-AV 2019)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 17neu
6. Abschnitt
Inkrafttreten
Paragraph 17,
- Absatz 2,Für alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung gemäß Absatz eins, an einer österreichischen Universität oder einer österreichischen Fachhochschule bestehenden Bachelorstudiengänge der Musiktherapie, Fachhochschul-Bachelorstudiengänge der Musiktherapie, Diplomstudien der Musiktherapie, Fachhochschul-Diplomstudiengänge der Musiktherapie, Masterstudien der Musiktherapie und Fachhochschul-Masterstudiengänge der Musiktherapie tritt diese Verordnung mit 1. Jänner 2024 in Kraft.