Absatz eins,Die Meldepflichtigen haben unter Angabe der Krankenanstaltennummer und des Abteilungsfunktionscodes der meldenden Abteilung im Rahmen der Meldung gemäß Paragraph eins, die folgenden Daten eines oder einer Betroffenen zu übermitteln:
- Ziffer einsGeburtsdatum,
- Ziffer 2Geschlecht,
- Ziffer 3Aufnahme-/Ambulanzzahl,
- Ziffer 4Daten zum Aufenthalt in der Krankenanstalt,
- Ziffer 5Tumorbeschreibung,
- Ziffer 6Tumorstadium,
- Ziffer 7Diagnosestellung,
- Ziffer 8Behandlung,
- Ziffer 9anamnestische Daten,
- Ziffer 10allfälliger Verdacht auf Berufskrebs.