Absatz eins,Die schriftlichen Berichte über den Umsetzungsstand haben jedenfalls nachstehende Bereiche zu umfassen:
- Ziffer einsMeilensteinpläne,
- Ziffer 2Programmstruktur,
- Ziffer 3Statusreporting zu den Arbeitspaketen,
- Ziffer 4Überblick über Programmrisiken.