Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. August 2019 in Kraft.
BGBl. II Nr. 206/2019
Tabak zum Erhitzen – Beförderungsverordnung 2019
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend den Bezug und die Verbringung von Tabak zum Erhitzen (Tabak zum Erhitzen – Beförderungsverordnung 2019)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Paragraph 6,
- Absatz 2,Die Paragraphen eins bis 5 sind auf Beförderungen von Tabak zum Erhitzen anzuwenden, die nach dem 31. Juli 2019 begonnen werden.