öffentlich zugängliche Normalladepunkte und Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge,
BGBl. II Nr. 280/2019
Ladepunkte- und Tankstellen-Verordnung – LT-V
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über technische Spezifikationen für Ladepunkte und für Tankstellen für alternative Kraftstoffe (Ladepunkte- und Tankstellen-Verordnung – LT-V)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Diese Verordnung gilt für
- Ziffer eins
- Ziffer 2öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen für Kraftfahrzeuge sowie
- Ziffer 3öffentlich zugängliche CNG-Tankstellen für Kraftfahrzeuge,
die zwischen dem 18. November 2017 und dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 2018, errichtet oder erneuert worden sind.