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BGBl. II Nr. 28/2019

kundgemacht 30.01.2019 RIS↗
Tabakerzeugnis-Sicherheitsmerkmalverordnung – TabSMV
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Ausstattung von Tabakerzeugnissen mit einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal (Tabakerzeugnis-Sicherheitsmerkmalverordnung – TabSMV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 28/2019× zu TabSMV×

Änderungen durch diese Kundmachung

Tabakerzeugnis-Sicherheitsmerkmalverordnung (TabSMV) neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 31.01.2019 · idF BGBl. II Nr. 28/2019 § 2↗RIS↗

Begriffsbestimmungen

Paragraph 2,

Für die Zwecke dieser Verordnung und zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen in Paragraph eins, des TNRSG gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. Ziffer eins
    „Authentifizierungselement“ bezeichnet ein Element eines Sicherheitsmerkmals;
  2. Ziffer 2
    „offen“ bedeutet mit einem menschlichen Sinn — ohne Rückgriff auf externe Vorrichtungen — unmittelbar wahrnehmbar. Es gilt die Annahme, dass die in der Norm ISO 12931:2012 genannte Kategorie „offen“ von Authentifizierungslösungen dieser Begriffsbestimmung entspricht;
  3. Ziffer 3
    „halb verdeckt“ bedeutet mit den menschlichen Sinnen nicht unmittelbar wahrnehmbar, doch mittels externer Vorrichtungen — zum Beispiel einer UV-Lampe oder eines speziellen Stifts oder Markers, deren Anwendung kein spezielles Know-how oder eine Fachschulung erfordert — mit einem menschlichen Sinn wahrnehmbar. Es gilt die Annahme, dass die in der Norm ISO 12931:2012 genannte Kategorie „halb verdeckt“ von Authentifizierungslösungen unter Nutzung von Standard-Tools dieser Begriffsbestimmung entspricht;
  4. Ziffer 4
    „verdeckt“ bedeutet mit den menschlichen Sinnen nicht unmittelbar wahrnehmbar und nur mittels eigens hiefür angefertigter Instrumente oder professioneller Laborausrüstung feststellbar. Es gilt die Annahme, dass die in der Norm ISO 12931:2012 genannten Kategorien „verdeckt“ von Authentifizierungslösungen, die eigens hiefür angefertigte Instrumente und eine forensische Analyse erfordern, dieser Begriffsbestimmung entsprechen.