BGBl. II Nr. 290/2019
Elektronische Übermittlung von Informationen durch Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die elektronische Übermittlung von Informationen durch Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Paragraph 4,
Die Informationen sind erstmalig für das Kalenderjahr 2019 zu übermitteln.