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BGBl. II Nr. 355/2019

kundgemacht 27.11.2019 RIS↗
Aufteilung des Vermögens der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe (BKKWVB-VO)
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Aufteilung des Vermögens der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe (BKKWVB-VO)
Kundmachung BGBl. II Nr. 355/2019× zu BKKWVB-VO×

Änderungen durch diese Kundmachung

Aufteilung des Vermögens der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe (BKKWVB-VO) neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 28.11.2019 · idF BGBl. II Nr. 355/2019 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe wird mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2020 aufgelöst. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) übernimmt im Rahmen ihrer gesetzlich festgelegten Zuständigkeit für die Abwicklung der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe das zum Stichtag 31. Dezember 2019 vorhandene Vermögen und die zum 1. Jänner 2020 bestehenden Verbindlichkeiten der Betriebskrankenkasse bis zur nach Paragraph 2, vorgesehenen Vermögensteilung zunächst zur Gänze.