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BGBl. II Nr. 43/2019

kundgemacht 14.02.2019 RIS↗
Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden
Kundmachung BGBl. II Nr. 43/2019× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.04.2019 · idF BGBl. II Nr. 43/2019 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Den Leitern von nachgeordneten Dienstbehörden wird das Recht übertragen, in ihrem Verwaltungsbereich Beamte auf folgende Planstellen zu ernennen:

  1. Ziffer eins
    Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes auf Planstellen
    1. Litera a
      der Verwendungsgruppen A 7 bis A 4,
    2. Litera b
      der Grundlaufbahn und der Funktionsgruppen 1 und 2 der Verwendungsgruppen A 3 und A 2,
    3. Litera c
      der Grundlaufbahn und der Funktionsgruppe 1 der Verwendungsgruppe A 1.
  2. Ziffer 2
    Beamte des militärischen Dienstes auf Planstellen
    1. Litera a
      der Verwendungsgruppen M ZCh, sowie der Grundlaufbahn und der Funktionsgruppen 1 und 2 der Verwendungsgruppen M ZUO und M BUO,
    2. Litera b
      der Grundlaufbahn und der Funktionsgruppen 1 und 2 der Verwendungsgruppen M ZO 3, M ZO 2 und M BO 2,
  3. Ziffer 3
    Beamte der Besoldungsgruppe der Beamten des Krankenpflegedienstes auf Planstellen der Verwendungsgruppen K 1 bis K 6 und
  4. Ziffer 4
    Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung auf Planstellen
    1. Litera a
      der Verwendungsgruppen E, D und P 5 bis P 1,
    2. Litera b
      der Dienstklassen römisch drei und römisch vier der Verwendungsgruppe C,
    3. Litera c
      der Dienstklassen römisch drei bis römisch sechs der Verwendungsgruppe B,
    4. Litera d
      der Dienstklassen römisch drei bis römisch sieben der Verwendungsgruppe A.
  5. Ziffer 5
    Berufsoffiziere auf Planstellen
    1. Litera a
      der Dienstklassen römisch drei bis römisch sechs der Verwendungsgruppe H 2,
    2. Litera b
      der Dienstklassen römisch drei bis römisch sieben der Verwendungsgruppe H 1.