Räumlich: Das Gebiet der Republik Österreich.
BGBl. II Nr. 61/2019
Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechnische Fachassistenten und Fachassistentinnen
Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Lehrlingsentschädigung für Zahntechnische Fachassistenten und Fachassistentinnen festgesetzt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Zahntechnische Fachassistenten und Fachassistentinnen
neu
§ 0↗RIS↗
§ 1neu
Lehrlingsentschädigung für Zahntechnische Fachassistenten und Fachassistentinnen
L 3/2019/XXII/96/2
Geltungsbereich
Paragraph eins,
- Litera a
- Litera bFachlich und persönlich: Lehrberechtigte im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, die Lehrlinge im Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz ausbilden und im Rahmen dieser Ausbildung verwenden sowie Lehrlinge im Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz, die bei diesen Lehrberechtigten beschäftigt sind.