BGBl. II Nr. 82/2019
Entschädigungs-Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über Entschädigungen für die Tätigkeit als Verwaltungskörpermitglied bei den Sozialversicherungsträgern und beim Dachverband der Sozialversicherungsträger (Entschädigungs-Verordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Dauer des Anspruches auf Funktionsgebühr
Paragraph 4,
Die Funktionsgebühr gebührt für die Dauer der Amtsausübung.