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BGBl. II Nr. 84/2019

kundgemacht 29.03.2019 RIS↗
Erlassung einer Mustergeschäftsordnung für die Hauptversammlung
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der eine Mustergeschäftsordnung für die Hauptversammlung erlassen wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 84/2019× zu Erlassung einer Mustergeschäftsordnung für die Hauptversammlung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Erlassung einer Mustergeschäftsordnung für die Hauptversammlung neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 01.04.2019 · idF BGBl. II Nr. 84/2019 § 2↗RIS↗

Sprachliche Gleichbehandlung

Paragraph 2,

Soweit in der angeschlossenen Mustergeschäftsordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.