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BGBl. III Nr. 74/2019

kundgemacht 17.05.2019 RIS↗Parlament↗
Protokoll über den authentischen viersprachigen Text des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicago, 1944)
Protokoll über den authentischen viersprachigen Text des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicago, 1944)
Kundmachung BGBl. III Nr. 74/2019× zu Luftfahrt – Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt – P14×

Änderungen durch diese Kundmachung

Luftfahrt – Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt – P14 neu § 0↗RIS↗
Art. 10neu
in Kraft ab 16.09.1999 · idF BGBl. III Nr. 74/2019 Art. 10↗RIS↗

Artikel römisch zehn

Dieses in englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefasste Protokoll, von dem jeder dieser Texte in gleicher Weise maßgebend ist, ist in den Archiven der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu hinterlegen, welche beglaubigte Abschriften hievon den Regierungen der Staaten übermittelt, die Mitglied der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation sind.

ZU URKUND DESSEN haben die hiezu gehörig Bevollmächtigten dieses Protokoll unterzeichnet.

GESCHEHEN in Montreal am 30. September 1977.