BGBl. III Nr. 74/2019
Protokoll über den authentischen viersprachigen Text des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicago, 1944)
Protokoll über den authentischen viersprachigen Text des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicago, 1944)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 8neu
Artikel römisch acht
Ziffer eins Dieses Protokoll bleibt ebenso lange wie das Abkommen in Kraft.
Ziffer 2 Dieses Protokoll tritt für einen Staat nur dann außer Kraft, wenn dieser Staat aufhört, Vertragspartei des Abkommens zu sein.