Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
BGBl. I Nr. 117/2020
Schusswaffenkennzeichnungsgesetz – SchKG und Änderung des EU-Polizeikooperationsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kennzeichnung von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen (Schusswaffenkennzeichnungsgesetz – SchKG) erlassen und das EU-Polizeikooperationsgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
Inkrafttreten
Paragraph 9,
- Absatz 2,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.