BGBl. I Nr. 120/2020
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2019
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2019
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2019 wird die Genehmigung erteilt.