Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 120/2020

kundgemacht 01.12.2020 RIS↗Parlament↗
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2019
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2019
Kundmachung BGBl. I Nr. 120/2020× zu Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2019×

Änderungen durch diese Kundmachung

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2019 neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 02.12.2020 · idF BGBl. I Nr. 120/2020 Art. 1↗RIS↗

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2019 wird die Genehmigung erteilt.