BGBl. I Nr. 125/2020
Änderung des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes, PGSG
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung des Parlamentsgebäudes (Parlamentsgebäudesanierungsgesetz, PGSG) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4geändertAbs 1 Z 1
Parlamentarische Beratungs- und Kontrollgremien
§ 4.
(1) Die Präsidentin/der Präsident des Nationalrates hat die Präsidialkonferenz und die parlamentarischen Klubs im Zuge der Projektvorbereitung, Durchführung und Abwicklung des Projekts „Sanierung Parlament“ durch
1. ein projektbegleitendes Kontrollgremium, dem auch der die Präsidentin/der Präsident des Rechnungshofes in beratender Funktion angehört, sowie
2. durch ein projektbegleitendes Gremium für Nutzerfragen
… 3 unveränderte Absätze
einzubinden.
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