Luftfahrzeugbetreiber Personen, die Luftfahrzeuge betreiben, haben der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Wasserwirtschaft Technologie einen Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen, sofern sie in Österreich keinen Sitz haben.