BGBl. I Nr. 148/2020
Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – HiNBG
Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden (Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – HiNBG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 22geändertÜberschrift (neu)
Dritter Unterabschnitt
Bild- und Tonaufnahmen und -übertragungen
Verbot von Fernseh-, Hörfunk-, Film- und Fotoaufnahmen
§ 22.
Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Fotoaufnahmen von Verhandlungen der Gerichte sind unzulässig.
Anmerkung
Schlagworte