BGBl. I Nr. 50/2020
Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020
Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 42neu
Erhebung der Bevölkerungsdosis durch medizinische Expositionen
Paragraph 42,
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat in angemessenen Zeitabständen die Dosis der Bevölkerung, die durch medizinische Expositionen zu strahlendiagnostischen und interventionsradiologischen Zwecken verursacht wird, zu erheben, wobei die Verteilung nach Alter und Geschlecht der exponierten Personen zu berücksichtigen ist.