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BGBl. I Nr. 50/2020

kundgemacht 17.06.2020 RIS↗Parlament↗
Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020
Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020)
Kundmachung BGBl. I Nr. 50/2020× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) neu § 0↗RIS↗
§ 68neu
in Kraft ab 01.08.2020 · idF BGBl. I Nr. 50/2020 § 68↗RIS↗

Strahlenschutzunterweisung

Paragraph 68,

  1. Absatz eins,Arbeitskräfte gemäß Paragraph 67, haben eine entsprechende Unterweisung hinsichtlich des mit ihrer Tätigkeit bzw. ihrem Aufenthalt in Kontroll- oder Überwachungsbereichen verbundenen Strahlenschutzes zu erhalten.
  2. Absatz 2,Die betroffenen Arbeitskräfte haben an den Strahlenschutzunterweisungen gemäß Absatz eins, teilzunehmen und die dabei bekannt gegebenen Verhaltensregeln einzuhalten.