BGBl. I Nr. 5/2020
Aufhebung von Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Bundesgesetzes über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung der Bundeskanzlerin über die Aufhebung von Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes und des Bundesgesetzes über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 18aufgehoben
Individuelle Beendigung
Paragraph 18,
Die individuelle Beendigung eines gemäß Paragraph 15, Absatz eins, zugewiesenen Bediensteten bewirkt für den Bund keine Reduktion des zum Stichtag 1. Oktober 2018 nach Anzahl und Qualifikation festgelegten Kontingents gemäß Paragraph 16, Der Ersatz des Aufwandes der Dienstbezüge durch den Bund gemäß Paragraph 17, reduziert sich aber diesfalls im entsprechenden Ausmaß.