BGBl. II Nr. 249/2020
Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienststellen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienststellen geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden
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§ 0↗RIS↗
§ 3geändert nie in Kraft getretenAbs 1; Abs 2
§ 3.
(1) Die Verordnung BGBl. II Nr. 293/2012 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 59/2015 tritt mit Ablauf des 30 31. Juni Dezember 2020 außer Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2020 Jänner 2021 in Kraft.