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BGBl. II Nr. 258/2020

kundgemacht 09.06.2020 RIS↗
SQM-Weiterbildungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend die Weiterbildung der Bediensteten des Schulqualitätsmanagements (SQM-Weiterbildungsverordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 258/2020× zu SQM-Weiterbildungsverordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

SQM-Weiterbildungsverordnung neu § 0↗RIS↗
§ 3neu
in Kraft ab 10.06.2020 · idF BGBl. II Nr. 258/2020 § 3↗RIS↗

Inhalt und Umfang der Weiterbildung

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Die in der Anlage angeführten Kompetenzen werden in den Weiterbildungsveranstaltungen erworben.
  2. Absatz 2,Die Bediensteten des Schulqualitätsmanagements sind verpflichtet, an einem Lehrgang für Bedienstete des Schulqualitätsmanagements im in der Anlage festgesetzten Umfang teilzunehmen.
  3. Absatz 3,Die Bediensteten des Schulqualitätsmanagements einschließlich der Leiterinnen und Leiter einer Bildungsregion sind verpflichtet, an dem jährlich stattfindenden Schulaufsichtskongress teilzunehmen.