BGBl. II Nr. 259/2020
Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
Allgemeine Bekanntmachung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Bestimmte Wehrpflichtige, die auf Grund meiner Verfügung vom 6. April 2020, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 131 aus 2020,, zum Einsatzpräsenzdienst einberufen wurden, werden nach Paragraph 28, Absatz eins, des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. römisch eins Nr. 146, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2019,, mit Ablauf des 12. Juni 2020 aus diesem Präsenzdienst entlassen.