3. Jägerkompanie des Jägerbataillons VORARLBERG,
BGBl. II Nr. 259/2020
Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
Allgemeine Bekanntmachung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 2neu
Paragraph 2,
Die Entlassung nach Paragraph eins, betrifft jene Wehrpflichtigen, die zu diesem Zeitpunkt in folgenden strukturierten Einheiten eingeteilt sind:
- Ziffer eins
- Ziffer 23. Jägerkompanie des Jägerbataillons SALZBURG,
- Ziffer 31. Jägerkompanie des Jägerbataillons OBERÖSTERREICH,
- Ziffer 41. Jägerkompanie des Jägerbataillons NIEDERÖSTERREICH,
- Ziffer 5Jägerkompanie TULLN und
- Ziffer 6Jägerkompanie KORNEUBURG.