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BGBl. II Nr. 259/2020

kundgemacht 09.06.2020 RIS↗
Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
Allgemeine Bekanntmachung der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend die Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst
Kundmachung BGBl. II Nr. 259/2020× zu Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst×

Änderungen durch diese Kundmachung

Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst neu § 0↗RIS↗
§ 3neu
in Kraft ab 09.06.2020 · idF BGBl. II Nr. 259/2020 § 3↗RIS↗

Paragraph 3,

Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.